Der übliche Kostenrahmen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
(GebüH) ist der Preis, den der Heilpraktiker für die zugrunde liegende Leistung
normalerweise bei allen Patienten berechnet.
Der Erstattungssatz der PKV ist der Satz, den der privat krankenversicherte
Patient von seiner Krankenversicherung für die erbrachte Leistung üblicherweise
erstattet bekommt.
Der Erstattungssatz der Beihilfe ist der Satz, den der beihilfeberechtigte Patient von seiner Beihilfestelle für die erbrachte Leistung üblicherweise erstattet bekommt.
Der Erstattungssatz der Post B ist der Satz, den die Postbeamtenkrankenkasse B dem Patienten für die vom Heilpraktiker erbrachte Leistung üblicherweise erstattet.
Fehlen Angaben über den Erstattungssatz, wird die zugrunde liegende Leistung
von den entsprechenden Stellen im Allgemeinen nicht erstattet. Bei diesen
Leistungen ist es sinnvoll, vor Behandlungsbeginn beim Leistungsträger
nachzufragen, ob evtl. eine Erstattung dieser Leistung erfolgen kann
(Kostenübernahmeerklärung).
© Dieter Grabow und Stefan Mair, 2011
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